Wir haben Ihnen die wichtigsten Maßnahmen hier zusammen gefasst. Wir bitten Sie für Ihre und unsere Gesundheit, diese Hinweise zu beachten.
Es besteht eine Reservierungspflicht
Nur Personen, denen der Kontakt untereinander nach der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlaubt ist, dürfen gemeinsam ein Zimmer beziehen:
Bis zu zehn Personen (auch aus mehreren Hausständen) oder Personen aus maximal zwei Hausständen (auch mehr als zehn Personen)
Sie finden diesen Leitfaden in unserem Restaurant und Hotelzimmern.
Händedesinfektionsspender werden wir ebenfalls aufstellen.
Des Weiteren werden wir die Anzahl von Kissen, Decken und Gegenständen deutlich und auf das Notwendigste reduzieren.
Wir bitten Sie sich Schutzmasken mitzubringen und diese im Restaurant aufzusetzen und s sobald sie mit Menschen außerhalb ihres Hotelzimmers in Kontakt kommen. Dies betrifft auch das Zusammentreffen mit unserem Personal.
Wir sind verpflichtet die Kontaktdaten aller Gäste pro Reservierung bzw. Anmeldung zu erfassen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer). Diese sind für einen Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuches der Gäste in der Einrichtung aufzubewahren. Diese Regelung wird eingeführt, um mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen.
Wir bitten Sie das Formular zuhause auszudrucken und unterzeichnet mit zu bringen. Sollten Sie keinen Drucker haben, geben Sie uns Bescheid, Sie können das Formular auch bei uns ausfüllen
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
Ausführliche Handreichung Gastgewerbe - Hygiene- und Schutzmaßnahmen Gastronomie und Beherbergung