Hygiene- und Schutzmaßnahmen für das Gastgewerbe

Wir haben Ihnen die wichtigsten Maßnahmen hier zusammen gefasst. Wir bitten Sie für Ihre und unsere Gesundheit, diese Hinweise zu beachten. 

Hotel

Es besteht eine Reservierungspflicht

 

Nur Personen, denen der Kontakt untereinander nach der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlaubt ist, dürfen gemeinsam ein Zimmer beziehen:

 

Bis zu zehn Personen (auch aus mehreren Hausständen) oder Personen aus maximal zwei Hausständen (auch mehr als zehn Personen)  

 

 

Schutzmaßnahmen

Sie finden diesen Leitfaden in unserem Restaurant und Hotelzimmern.

 

Händedesinfektionsspender werden wir ebenfalls aufstellen.

 

Des Weiteren werden wir die Anzahl von Kissen, Decken und Gegenständen deutlich und auf das Notwendigste reduzieren.

 

Wir bitten Sie sich Schutzmasken mitzubringen und diese im Restaurant aufzusetzen und s sobald sie mit Menschen außerhalb ihres Hotelzimmers  in Kontakt kommen. Dies betrifft auch das Zusammentreffen mit unserem Personal.

Kontaktdaten unserer Gäste

Wir sind verpflichtet die Kontaktdaten aller Gäste pro Reservierung bzw. Anmeldung zu erfassen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer). Diese sind für einen Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuches der Gäste in der Einrichtung aufzubewahren. Diese Regelung wird eingeführt, um mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen.

 

Wir bitten Sie das Formular zuhause auszudrucken und unterzeichnet mit zu bringen. Sollten Sie keinen Drucker haben, geben Sie uns Bescheid,  Sie können das Formular auch bei uns ausfüllen

 

Download
Kontaktdaten Gäste
Bitte herunter laden, ausdrucken und mitbringen. Oder bei uns vor Ort ausfüllen.
Corona_Formular_ahrtal.pdf
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Restaurant

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

  • Es besteht eine Anmelde- bzw. Reservierungspflicht
  • Am Eingang des Restaurants und vor Betreten des Gastraums muss eine gründliche Händedesinfektion der Gäste an gut erkennbaren Händedesinfektionsspendern stattfinden
  • Der Betrieb ist verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste pro Reservierung bzw. Anmeldung zu erfassen (Formular siehe oben)
  •  In den gastronomischen Einrichtungen ist der Mindestabstand zwischen den Stühlen von einem Tisch zu den Stühlen des nächsten Tisches von mindestens 1,5 Meter stets zu gewährleisten
  • Die Belegung der Tische richtet sich nach der geltenden Regelung des Landes Rheinland-Pfalz zum Aufenthalt von Personen in der Öffentlichkeit (d.h. bis zu zehn Personen (auch aus mehreren Hausständen) oder Personen aus maximal zwei Hausständen (auch mehr als zehn Personen)  
  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter kann an den Tischen unterschritten werden. 
  • Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Speisekarte, Menagen, Tabletts, Servietten…) wird auf das Notwendige beschränkt.
  • Das regelmäßige Lüften der Räume, in denen sich Gäste oder Mitarbeiter länger aufhalten, ist erforderlich.
  • Die Bewirtung erfolgt ausschließlich durch Bedien-Service am Tisch.
  • Unsere Gästetoiletten werden in regelmäßigen Abständen gereinigt. Ein Aushang der Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft ist vorhanden. Flüssigseife und Einmalhandtücher für die Gäste stehen zur Verfügung.
  • Ein Infoblatt über richtiges Händewaschen und Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich liegt aus.
  • Zwischen Toilettenbereich und Gastraum wird ein Desinfektionsspender aufgestellt.

Ausführliche Handreichung Gastgewerbe - Hygiene- und Schutzmaßnahmen Gastronomie und Beherbergung

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Handreichung Gastgewerbe - Hygiene- und
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Wild authentisch und lecker von Markus Bitzen. Mit vielen Tipps und Tricks vom Wildkoch. So lecker kann Nachhaltigkeit sein! Wildbret aus Ansitzjagd gehört zum natürlichsten Fleisch, das Mutter Natur uns bieten kann. Als Jäger weiß Markus Bitzen, worauf man bei der nachhaltigen Jagd unbedingt achten muss und als Koch, wie man aus diesen Schätzen des Waldes besonders aromenreiche Gerichte zaubert. 



Jagdhaus Rech
Marina und Markus Bitzen
Bärenbachstraße 35 * 53506 Rech
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